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Zur Zucht

Bei der Zucht stellen sich viele Fragen. Deshalb sollte das Brutverhalten der jeweiligen Sittichart bekannt sein. Wann ist die Brutsaison?                                                                                    Wo wird gebrütet (Nistkasten oder -Höhle, Nistkastengröße etc.)? Vertragen sie sich während der Brut mit anderen Sittichen oder sollten sie lieber getrennt werden? Wieviele Eier werden gelegt, in welchem Abstand, wann und wie wird gebrütet?

Aus diesem Grund handelt es sich hier lediglich um einige allgemeine Informationen zur Zucht. Zu weiteren Informationen können Sie bei der entsprechenden Sittichart im Sittich-Lexikon nachsehen. .

Vorüberlegungen

Wer einmal so einen süßen Nachwuchs haben möchte, muß sich schon vorher um einige Dinge kümmern.

Als erstes wird für jede Zucht eine Zuchtgenehmigung benötigt, auch dann, wenn nur einmaliger Nachwuchs geplant ist.                                                                                                              Die Zuchtgenehmigung wird beim Veterinäramt beantragt. Die Voraussetzungen für den Erhalt Genehmigung ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, deshalb sollte man sich  lieber rechtzeitig informieren. Bei unverhofftem Nachwuchs ist die Zuchtgenehmigung auch im Nachhinein zu bekommen.

Es ist auch ratsam, sich vorher Gedanken darum zu machen, was mit dem Nachwuchs geschehen soll. Soll er behalten oder abgegeben werden, gibt es Bekannte, denen die Jungen
gegeben werden können? Bitte auchten Sie darauf, dass die Jungen nicht als Einzeltiere gehalten werden, sondern  gleichartige Partner haben werden. Sie sollten möglichst auch
die Umgebung kennen, in der sie gehalten werden sollen. Es sollte möglich sein, die Jungen wieder zurückzunehmen, wenn sie aus irgendwelchen Gründen (z.B. Allergien) nicht bei ihrem neuen Besitzer bleiben können.

Vogelhochzeit und Kinderstube

Wer züchten möchte, kann seinem Sittichpärchen den Nistkasten anbieten, damit sie dadurch zum Balzen und schließlich zum Brüten angeregt werden. Es kommt auch häufig vor, dass ein Pärchen auch ohne Nistkasten und Züchtungsabsichten anfängt zu balzen.

Gewöhnlich fängt das Männchen mit dem Balzen an, um die Gunst des Weibchens zu gewinnen. Hat es dies geschafft, findet die
Paarung statt. Spätestens jetzt muß der Nistkasten angeboten werden. Wenn nur ein Käfig vorhanden ist, sollte der Nistkasten
außerhalb aufgestellt werden, da der Käfig sonst zu eng wird. Auch die Nistkastenkontrolle würde erschwert. In einer Voliere
kann der Nistkasten auch innen aufgestellt werden.
 
Das Weibchen braucht jetzt besonders nahrhafte und mineralreiche Nahrung. Calcium wird für die Eiproduktion benötigt. Viele
Sitticharten legen ihre Eier im Abstand von zwei Tagen, einige beginnen erst mit Ablage des zweiten Ei's zu brüten. Achtung: nicht immer geht die Eiablage problemlos vonstatten! Es kann zu Legenot oder Legezwang kommen, deshalb sollten Sie das Weibchen auf jeden Fall sehr gut beobachten und gegebenenfalls sofort handeln.

Während der Brutzeit sitzt das Weibchen die meiste Zeit auf dem Gelege und wird vom Männchen gefüttert, bei einigen Arten im Nistkasten, bei anderen außerhalb des Nistkastens. Ansonsten kommt das Weibchen nur zum Kotabsetzen aus dem Nistkasten.
Die Brutzeit dauert im Durchschnitt etwa 20 Tage.                                                                     
Gerade in den ersten Bruttagen sollten sie so wenig wie möglich gestört werden. Auch andere Sittiche könnten stören oder von den Eltern angegriffen werden, die bei vielen Arten in dieser Zeit oft aggressiv sind und ihre Brut verteidigen. Man muß sich also vorher informieren, ob das Pärchen nicht von den anderen Sittichen getrennt werden muß. Erst nach etwa 5 Tagen sollte die erste Nistkastenkontrolle durchgeführt werden, um feststellen zu können, ob alles in Ordnung ist und zu prüfen, ob die Eier befruchtet oder unbefruchtet sind. Ein Ei wird gegen helles Licht (z.B. Taschenlampe) gehalten. Bei befruchteten Eiern ist ein Brutkern sichtbar, von dem aus sich Äderchen verzweigen. Unbefruchtete Eier dagegen sind heller und
durchsichtig. Unbefruchtete Eier dürfen nur dann entfernt werden, wenn genügend befruchtete Eier vorhanden sind, denn sonst wird der Brutzyklus gestört. Das Weibchen versucht gegebenenfalls, diese Eier zu ersetzen.

Einige Sitticharten reagieren empfindlich auf Nistkastenkontrollen, bei anderen gibt es keine Probleme. Am besten ist es, die Kontrollen durchzuführen, wenn das Weibchen sich außerhalb des Nistkastens aufhält. Nistkastenkontrollen müssen täglich durchgeführt werden, da es vorkommen kann, dass Jungtiere nicht gefüttert werden oder sterben. In so einem Fall muß so
schnell wie möglich eingegriffen werden. Jungen, die nicht gefüttert werden, müssen gegebenenfalls mit der Hand aufgezogen werden, tote Tiere müssen schnellstmöglichst entfernt werden, um Krankheiten zu vermeiden.

Dass die Jungen geschlüpft sind, können Sie das am aufgeregten Verhalten des Männchens und am leisen Piepsen im Nistkasten merken. Beim Schlupf sind die Jungen nackt und ihre Augen sind geschlossen. Sie sind völlig abhängig von der Mutter, die sie mit einem speziellen eiweißreichen Nahrungsbrei füttert. Nach wenigen Tagen öffnen die Jungen ihre Augen, dann
dauert es noch einige Zeit, bis die Federn gewachsen sind. Dies dauert von Sittichart zu Sittichart unterschiedlich lange. Nach einiger Zeit werden die Jungen flügge und verlassen die Nisthöhle. Selbständig sind sie damit allerdings noch nicht, sie werden
meistens weiter von der Mutter gefüttert und fangen erst einige Tage später an zu fressen.
In dieser Zeit sollten vor allem Kolbenhirse und Keimfutter angeboten werden, da diese Saaten weicher und dadurch leichter zu fressen sind. So lernen die Jungen das Entspelzen der Körner schneller.

Die Beringung

Die Zuchtgenehmigung ist Voraussetzung, um den gesetzlich vorgeschriebenen Fußring zu bekommen. Wer nur hobbymäßig züchtet, kann sogenannte offene Ringe für seine Jungen bei der Ringstelle des Zentralverbades für Zoologische Fachbetriebe bestellen.
Bei den Züchterorganisationen AZ (Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogezucht AZ e.V.) und DSV (Deutsche Standard-Wellensittichzüchter-Vereinigung e.V.) erhält man geschlossene Ringe. Sie werden noch den Jungen noch im Nest angelegt. Bei der AZ werden diese Ringe nur an Mitglieder ausgegeben, die eine beglaubigte Kopie der Zuchtgenehmigung eingeschickt haben.
Wer Nachwuchs bekommt und damit nicht gerechnet hat, kann auf Antrag hin vom Amtsarzt eine Sondergenehmigung für diese Fußringe bekommen.

Der Fußring darf nicht entfernt werden, außer wenn er die Gesundheit des Sittichs beeinträchtigt. Das ist bei offenen Ringen z.B. der Fall, wenn der Sittich irgendwo (z.B. Gardinen) hängenbleibt. Nachdem der Fußring vom Tierarzt entfernt wurde, muß er
aufbewahrt werden, damit sein Besitzer jederzeit identifiziert werden kann.