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Die Honorarabrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und ist bar zu entrichten.

Privatpatienten bekommen die Kosten von ihrer Versicherung erstattet.

Beihilfebefähigt Versicherte bekommen die Kosten nach GebüH erstattet.

Bei chronischen Erkrankungen, mit nachgewiesenem Therapieerfolg, ist eine Kostenerstattung von gesetzlichen Kassen möglich.

Empfehlenswert, besonders bei Kindern, ist eine Zusatzversicherung*, welche die Kosten durch einen Heilpraktiker/In ersetzt.

Krankheiten, die durch mein Besprechen behandelt werden, sind erst nach Abheilung zu begleichen.

 

*Ein Preisvergleich bei verschiedenen Versicherungsunternehmen lohnt sich!